
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschnitt 1: Allgemeines
§ 1.1 Datenschutz
Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.
§ 1.2 Haftung der Flugschule
Die Flugschule Propeller Akademie GmbH haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder aufgrund grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten und Beauftragten zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
​
§1.3 Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie sich einverstanden mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
​
Abschnitt 2: Charter
​
§2.1 Die Reservierung eines Flugzeuges ist bindend. Die Absage einer Reservierung muss 12 Stunden vor Inanspruchnahme schriftlich (per Email / Reservierungssystem) oder telefonisch erfolgen. Unterschreitet der Charterkunde diese Frist, so berechnet die Flugschule Propeller Akademie mindestens 40% der reservierten Zeit. Folgt die Absage später als 3 Stunden vor Inanspruchnahme, so berechnet die Flugschule Propeller Akademie 60% der reservierten Zeit. Absagen der Reservierung aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen am Startflugplatz und dessen näheren Umgebung bleiben hiervon unberührt.
§2.2 Reservierungen können über das Reservierungssystem unter „www.Propeller Akademie.de“ angefragt werden. Eine Reservierungsanfrage wird nach Prüfung durch das Büro freigegeben. Eine Garantie für die Aktualität des Reservierungsplan besteht nicht. Angefragte Reservierungen können durch das Büro aufgrund von betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Ist die Reservierungsanfrage durch das Büro freigegeben worden, so ist die Reservierung bindend. Eine eventuelle Absage erfolgt dann laut §2.
§2.3 Der Charterpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste (siehe Aushang im Büro) und wird minutengenau berechnet.
Als Berechnungsgrundlage dienen die übersandten Daten des GPS-Zeiterfassungsgeräts (wenn verbaut). Die Zeiten werden mit Blockzeiten laut JAR-FCL 1.001 erfasst und abgerechnet. Der Kunde hat die Blockzeiten in jeden Fall während des Fluges zu notieren.
§2.4 Die Mindestcharterzeit beträgt jeweils mind. 60 Minuten Blockzeit. Zwischen Anstellen und Abstellen des Motors sind jeweils 30 Minuten Blockzeit am Stück Minimum. Diese Zeiten werden auch bei Nichterfüllung in Rechnung gestellt. Die Flugschule Propeller Akademie behält sich vor, Flugzeiten zu prüfen und ggf. nachzuberechnen.
§2.5 Erworbene Charterpakete mit Bonusstunden verlieren nach 12 Monaten ihre Bonusstunden und Preisgarantie. Preissteigerungen werden dann nachberechnet. Nach weiteren 24 Monaten nach Zahlungseingang verfällt alle Reststunden das Charterpaket ersatzlos. Charterpakete sind nicht Rückvergütbar oder übertragbar. Sollten der Pilot seine Flugtauglichkeit verlieren, so können gekaufte Flugstunden mit Fluglehrer (gegen Entgelt) weiter genutzt werden. Die Verfügbarkeit von Fluglehrern ist eingeschränkt.
​
§2.6 Bei der Charterung über einen ganzen Tag oder gar mehrere Tage werden Mindeststunden berechnet. Pro Tag werden Montag bis Freitag mindestens 3 Stunden, Samstag und Sonntag mindestens 4 Stunden Blockzeit berechnet. Diese werden auch bei Nichterfüllung in Rechnung gestellt. Ab einer Reservierungszeit von 6 Stunden gilt die Reservierung als ganzer Tag.
§2.7 Unterhalb von 6 Stunden Reservierungszeit müssen Montag bis Freitag mindestens 75%, Samstag und Sonntag mindestens 85% der reservierten Zeit, Flugzeit sein. Diese werden auch bei Nichterfüllung in Rechnung gestellt.
§2.8 Der Charterkunde bestätigt durch die Inbetriebnahme des Flugzeuges, dass sich das von Ihm gecharterte Flugzeug in einem einwandfreien und lufttüchtigen Zustand befindet, und er die Vorflugkontrolle nach Checkliste durchgeführt hat. Der Charterkunde erklärt ausdrücklich, dass er das zum Flugzeug gehörende Flughandbuch kennt und das Flugzeug fliegerisch (auch in besonderen Situationen und in Gefahrensituationen) beherrscht. Insbesondere verpflichtet sich der Charterkunde, die höchstzulässigen Betriebswerte nicht zu überschreiten und das Flugzeug schonend zu behandeln.
§2.9 Der Charterkunde trägt in allen Fällen für die ausreichende Betankung und den Motorölstand die Verantwortung. Für Motorschäden durch Ölmangel haftet der Charterkunde. Der Ölstand ist vor jedem Flug zu kontrollieren.
§2.10 Der Charterkunde ist in keinem Fall berechtigt, das Flugzeug weiter zu verchartern oder die Führung einer dritten Person zu überlassen.
Auch wenn dieser einen Chartervertag mit der Flugschule Propeller Akademie hat, muss die Flugschule vorher informiert werden wer das Flugzeug führt.
Die Flugschule geht davon aus, dass derjenige der das Flugzeug reserviert hat, auch das Flugzeug führt.
§2.11 Es ist ausdrücklich in das Ermessen der Flugschule Propeller Akademie gestellt, Kontroll- oder Übungsflüge zu verlangen. Aus Sicherheitsgründen ist der Charterkunde nach 30 Tagen ohne Flugzeit auf einem Muster und/oder mit weniger als 12 Flugstunden in den letzten 12 Monaten Gesamtflugerfahrung, selbst verpflichtet dies anzumelden, bevor er fliegt. In der Regel verlangt die Flugschule Propeller Akademie Übungsflüge mit Fluglehrer bevor der Charterkunde wieder alleinverantwortlich fliegen darf. Dir Kosten für die Übungsflüge trägt der Charterkunde selbst.
§2.12 Sämtliche Wartungen und Reparaturen die unterwegs erforderlich werden, sind bei einem vom LBA anerkannten Betrieb durchführen zu lassen. Der Auftrag dieser Arbeiten kann nur durch die Flugschule Propeller Akademie erfolgen. Alle Reparaturen sind durch einen Prüfer zu bescheinigen. Über einen entstandenen Schaden ist die Flugschule Propeller Akademie unverzüglich zu informieren.
Bei Selbstverschulden gehen Rück- und Überführungen zu Lasten des Charterkunden.
§2.13 Die Rückgabe des Flugzeuges hat auf dem Flugplatz Marl Loemühle zu erfolgen. Ist die Rückgabe nicht möglich, so hat der Charterkunde die Kosten dafür zu tragen. Dies gilt auch wenn die Rückgabe wegen schlechten Wetters nicht erfolgen kann. Die Abrechnung erfolgt nach Rückführung des Flugzeuges.
Die Kosten berechnen sich nach der Flugzeit für den Rückflug plus Piloten (3,00€ Brutto pro Minute inkl. 19% MwSt.) und zuzüglich einer Rückführungspauschale von 59,50€ (Brutto inkl. 19% MwSt.)
§2.14 Der Charterkunde hat das Flugzeug bei Bodenzeiten ordnungsgemäß und sturmsicher zu verankern.
Sind Hallenplätze vorhanden muss das Flugzeug in diesen untergebracht werden.
Die Kosten darüber trägt der Charterkunde. Bei Standzeit von mehr als 10 Stunden oder über Nacht muss das Flugzeug in einer Halle untergestellt werden.
§2.15 Der Charterkunde haftet für jeden Schaden in voller Höhe, wenn er gegen die gesetzlichen Vorschriften verstößt, Anweisungen und Auflagen der jeweilig zuständigen Luftaufsicht, der Flugsicherung des Flugplatzes oder der Flugschule Propeller Akademie (inkl. die in diesem Bedingungen erwähnten) missachtet, oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Charterkunden zurückzuführen ist.
§2.16 Bei allen sonstigen Schäden trägt der Charterkunde eine Selbstbeteiligung in einer Höhe von EURO 5.000,00 €
Die Selbstbeteiligung wird sofort nach Schaden fällig.
Die Zahlung der Selbstbeteiligung entbindet bei fahrlässigen Verhalten nicht von der Zahlung eventuell entstehender Folgekosten wie Ausfall, Schadensfreiheitrabatt, etc.
§2.17 Die Flugschule Propeller Akademie behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Fall von Schäden gemäß §15 den Charterkunden für alle Folgeschäden und auch Verdienstausfälle haftbar zu machen.
§2.18 Der Charterkunde hat sich über die Versicherung der Flugzeuge bei der Flugschule Propeller Akademie zu informieren.
Die Versicherungsbedingungen stehen im Internet zum Download bereit unter: http://www.Propeller-Akademie.de/downloads
Der Charterkunde wird darauf hingewiesen, dass eine Haftung des Luftfahrzeughalters für Schäden an Personen und Sachen, die nicht im LFZ befördert werden nur nach §33ff. Luft VG gegeben ist. Für alle Schäden, die über die gesetzliche Haftung nach der Luft VG hinausgehen haftet der Charterkunde.
Hier empfiehlt die Flugschule Propeller Akademie ausdrücklich jedem Piloten eine eigene Versicherung abzuschließen.
§2.19 Der Charterkunde wird darauf hingewiesen, dass er mit der Charterung des LFZ Luftfrachtführer im Sinne §44ff. LuftVG wird und entsprechend haftet.
§2.20 Alle Gebühren wie Landegebühren, DFS-Gebühren & Sonderabfertigungen gehen zu Lasten des Charterkunden.
§2.21 Tankquittungen sind unbedingt auf „Propeller Akademie GmbH, Hülsstr. 301, 45770 Marl“ auszustellen, mit voller Adressangabe.
Anderseits können die ausgelegten Kraftstoffkosten auch bei Nasscharter nicht rückerstattet werden.
Für die Rückerstattung wird der Kraftstoffpreis am Flugplatz Marl Loemühle zum Einkaufspreis der Flugschule Propeller Akademie am Tag der Tankung zugrunde gelegt.
Das Bedeutet es wird nicht der Betrag der Tankung erstattet, sondern lediglich der Betrag, den die Flugschule Propeller Akademie für dieselbe Menge Kraftsoff am Tag der Tankung am Flugplatz Marl Loemühle bezahlt hätte. Es wird nur Super-Benzin erstattet. Tankt der Charterkunde AVGAS 100LL übernimmt die Flugschule Propeller Akademie lediglich den Preis für dieselbe Menge Super-Benzin wie oben beschrieben.
§2.22 Charterkunden verpflichten sich, die Flugzeuge im Reiseflug mit nicht mehr als 75% Motorleistung zu betreiben sowie Gemisch zu bedienen (falls vorhanden), wie im Handbuch angegeben. Die Flugschule Propeller Akademie behält sich vor, stichprobenartig den Kraftstoffverbrauch der Flugzeuge zu kontrollieren.
Im Falle eines Verstoßes berechnet die Flugschule Propeller Akademie einen zusätzlichen Minutenpreis von 1,30€ (Brutto inkl. 19% MwSt.) pro Minute nach für den Gesamten Flug, bei dem der Verstoß festgestellt wurde.
§2.23 Ergeben sich durch den Charterkunden zu verantwortenden Gründe (z.B. nicht ausgeschalteter Hauptschalter) Ausfälle, etc. behält sich Propeller Akademie vor, diese in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
§2.24 Das Flugzeug ist in einem sauberen Zustand zu hinterlassen, andernfalls behält sich die Flugschule Propeller Akademie vor, Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
§2.25 Der Charterkunde verpflichtet sich gesundheitliche Probleme, welche von Relevanz für das Medical sind, seinem Fliegerarzt zu melden und JAR-FCL 3 zu beachten (hier besonders JAR-FCL 3.040).
§2.26 Der Charterkunde verpflichtet sich vor jedem Flug sich nach § 3a LuftVO vorzubereiten. Hierzu gehören auch Übungs- und Trainingsflüge mit Fluglehrer.
§2.27 Der Charterkunde bestätigt, die Charterbedingungen ganz gelesen zu haben und im vollen Umfang zu akzeptieren. Des Weiteren bestätigt der Charterkunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Propeller Akademie GmbH gelesen und akzeptiert zu haben.
§2.28 Transponderpflicht: Der Charterkunde verpflichtet sich das während des gesamten Fluges den Transponder (wenn vorhanden) im Mode „S“ zu nutzen. Natürlich kann von dieser Verpflichtung, aufgrund von Flugbetriebstechnischen Gründen (Anweisung des Lotsen etc.), abgewichen werden.
§2.29 Es gibt keinen weiteren mündlichen Absprachen.
§2.30 Sollte eine Bestimmung dieses Regeln unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
​
​
Abschnitt 3: Rundflüge/Erlebnisflüge/Gutscheine
§ 3.1 Versicherung des Teilnehmers
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Flug teil. Dem Teilnehmer wird empfohlen, seine Unfall-, Berufsunfähigkeits- und seine Krankenversicherung über die Teilnahme zu informieren. Bei einer vom Kunden abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über die Teilnahme zu informieren. Der Teilnehmer ist während der Teilnahme über die Flugschule im Flugbetrieb mit beschränkter Summe haftpflichtversichert.
§ 3.2 Geschenkgutscheine
Der Gutschein berechtigt den Inhaber bei Vorlage zur Teilnahme an einem Schnupperflug bzw. Schnupperflug durch die Flugschule oder ihre Partnerunternehmen. Der Gutschein behält seine Gültigkeit für 36 Monate ab Ausstellungsdatum. Der Gutschein ist übertragbar aber nicht rückvergütbar. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt er. Bei Verlust des Gutscheines erfolgt keine Erstattung und eine Durchführung des Fluges ist nicht mehr möglich.
§ 3.3 Terminvereinbarung und Absagen für Rundflüge & Erlebnisflügen
Termine zu Rund- und Erlebnisflüge werden telefonisch oder per Email vereinbart. Diese Terminvereinbarung ist in jedem Fall bindend. Der Rund- oder Erlebnisflugteilnehmer kann diesen Termin bis spätestens 5 Werktage vor dem Termin kostenfrei stornieren. Bei Stornierungen außerhalb dieser Frist verfällt der Gutschein. Eine eventuell geleistete Anzahlung kann nicht rückvergütet werden. Sollte der Kunde sich zu dem vereinbarten Termin um mehr als 15 Minuten verspäten, so die Flugschule Propeller Akademie GmbH eine Durchführung des Fluges verweigern, ein vorhandener Gutschein verfällt in diesem Fall, eine eventuelle Anzahlung kann nicht Rückerstattet werden. Die Flugschule Propeller Akademie GmbH behält sich vor, Termine kurzfristig abzusagen. Gründe hierfür können technischer Natur sein vor allen aber aus Gründen der Wetterlage. Bei einer Absage durch die Flugschule Propeller Akademie GmbH wird ein Ersatztermin vereinbart. Für die Vereinbarung eines Ersatztermins ist der Teilnehmer verantwortlich.
§ 3.4 Voraussetzungen für den Rundflug im offenen Doppeldecker:
Höchstgewicht: 90kg
Maximale Größe: 1,90m
Mindestalter: 14 Jahre
Keine körperliche Gebrechen die den Einstieg behindern (künstliche Gelenke, beschränkte Bewegungsfähigkeit)
Der Rundflug ist nicht gestattet, die unter Alkohol,- Drogen,- oder Medikamenteneinfluss stehen.
Des Weiteren ist kein Rundflug möglich bei Schwangerschaft, Herzproblemen, Bluthochdruck und geistigen Behinderungen wie Demenz oder Schizophrenie. Im Zweifelsfall bitte vor dem Erwerb von Gutscheinen mit der Propeller Akademie GmbH Kontakt aufnehmen.
§ 3.5 Voraussetzungen für den Rundflug im Flugzeug:
Höchstgewicht: 100kg
Maximale Größe: 1,95m
Mindestalter: 8 Jahre
Keine körperliche Gebrechen die den Einstieg behindern (künstliche Gelenke, beschränkte Bewegungsfähigkeit)
Der Rundflug ist nicht gestattet, die unter Alkohol,- Drogen,- oder Medikamenteneinfluss stehen.
Des Weiteren ist kein Rundflug möglich bei Schwangerschaft, Herzproblemen, Bluthochdruck und geistigen Behinderungen wie Demenz oder Schizophrenie. Im Zweifelsfall bitte vor dem Erwerb von Gutscheinen mit der Propeller Akademie GmbH Kontakt aufnehmen.
§ 3.6 Voraussetzungen für das Erlebnis „Flugzeug selber fliegen“, „Pilot für einen Tag“ & ähnliche:
Höchstgewicht: 100kg
Maximale Größe: 1,95m
Mindestalter: 16 Jahre
Keine körperliche Gebrechen die den Einstieg behindern (künstliche Gelenke, beschränkte Bewegungsfähigkeit)
Der Flug ist nicht gestattet, die unter Alkohol,- Drogen,- oder Medikamenteneinfluss stehen.
Des Weiteren ist kein Flug möglich bei Schwangerschaft, Herzproblemen, Bluthochdruck und geistigen Behinderungen wie Demenz oder Schizophrenie. Im Zweifelsfall bitte vor dem Erwerb von Gutscheinen mit der Propeller Akademie GmbH Kontakt aufnehmen.
​
​
Abschnitt 4: Ausbildung
§ 4.1 Leistungen der Ultraleichtflugschule Propeller Akademie
Die Ultraleichtflugschule Propeller Akademie verpflichtet sich, den Ausbildungsteilnehmer auszubilden, sofern dieser die erforderlichen Voraussetzungen gemäß § 16 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) erfüllt. Die erforderlichen Nachweise müssen vor Beginn der Ausbildung vorgelegt werden bzw. beantragt sein. Die Ausbildung erfolgt nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal in Zusammenhang mit den Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für die Ausbildung und Prüfung des Luftfahrtpersonals in der jeweils gültigen Fassung.
Der theoretische Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Flugschule Propeller Akademie nach Absprache statt. Der Schüler hat Anrecht auf den für Ihn reservierten Platz in dem jeweiligen Theoriekurs.
§4.2 Ausbildungskosten
Der Ausbildungsteilnehmer haftet persönlich für seine Ausbildungskosten. Sie richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Ultraleichtflugschule Propeller Akademie am Tage der erbrachten Leistung.
Die Anlage „Leistungen und Preise“ ist Bestandteil dieser Bedingungen (Aushang in der Flugschule), wobei eine Anpassung z.B. auf Grund veränderter Betriebsstoffkosten jederzeit vorbehalten ist. Die Ausbildungskosten umfassen die Gebühren für die Theorie- und Flugausbildung lt. Anlage (Leistungen und Preise). Darin nicht enthalten sind Kosten für Prüfungsgebühren/-kosten, Lande-, Sicherheits-, Abstellgebühren u.Ä.
§4.3 Fälligkeit der Ausbildungskosten
Bei Anmeldung zur Ausbildung leistet der Ausbildungsteilnehmer eine Zahlung in Höhe der Kosten für den Theoretischen Unterricht und einer Praxis-Ausbildungspauschale. Sie sind nach Rechnungslegung durch die Ultraleichtflugschule Propeller Akademie fällig. Kosten für die Ausbildungsunterlagen und Grundausstattung Fliegerbedarf werden nach Lieferung und Rechnungslegung durch die Ultraleichtflugschule Propeller Akademie fällig. Mit dem Beginn der praktischen Ausbildung leistet der Ausbildungsteilnehmer die Grundgebühr für die praktische Grundausbildung. Weitere Zahlungen sind dann nach jedem Flug bzw. nach Rechnungslegung durch die Ultraleichtflugschule Propeller Akademie sofort fällig. Ausgelegte Beträge für Betankung auf Fremdplätzen werden dem Ausbildungsteilnehmer gegen Vorlage einer Tankquittung gutgeschrieben oder ausgezahlt. Tankquittungen sind unbedingt auf die „Propeller Akademie GmbH, Hülsstr. 301, 45770 Marl“ auszustellen, mit voller Adressangabe. Andererseits können die ausgelegten Kraftstoffkosten nicht zurückerstattet werden. Landegebühren, Flugsicherungsgebühren und eventuell anfallende Abfertigungs- und Abstellgebühren gehen zu Lasten des Ausbildungsteilnehmers. Prüfungsgebühren und Prüfungskosten trägt der Ausbildungsteilnehmer. Sie werden vom dem Deutschen AeroClub e.V. bzw. vom Deutschen Ultraleichtflugverband erhoben.
Verpasst der Schüler Teile des theoretischen Unterrichts, so können einzelne Fächer für eine Pauschale von 99,00 € pro Fach nachgeholt werden.
§4.4 Versicherungsschutz
Dem Ausbildungsteilnehmer ist bekannt, dass für den Fall seines Todes oder Invalidität, herbeigeführt durch ein Vorkommnis während der Flugausbildung bei der Ultraleichtflugschule Propeller Akademie, für das von ihm zu Ausbildungszwecken bei der Ultraleichtflugschule Propeller Akademie benutzte Flugzeug eine Sitzplatz-Unfall-Versicherung mit einem versicherten Risiko in Höhe von EUR 20.000,00 abgeschlossen ist. Es steht dem Ausbildungsteilnehmer frei, sich auf eigene Kosten höher zu versichern.
Der Ausbildungsteilnehmer haftet für alle von ihm verursachten Schäden. Sofern für Schadensersatz die Versicherung der Ultraleichtflugschule eintritt, hat der Ausbildungsteilnehmer alle der Ultraleichtflugschule Propeller Akademie in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zu erstatten. Dies betrifft insbesondere die Selbstbeteiligung, Prämienerhöhungen und verloren gegangene Schadenfreiheitsrabatte. Die Selbstbeteiligung bei Ultraleichtflugzeugen von Propeller Akademie beträgt 5.000 EUR. Die Ultraleichtflugschule Propeller Akademie übergibt dem Ausbildungsteilnehmer ein nach den gesetzlichen Bestimmungen einwandfreies Flugzeug.
§4.5 Ausschluss von der Ausbildung
Die Ultraleichtflugschule Propeller Akademie ist berechtigt, den Ausbildungsteilnehmer von der Ausbildung auszuschließen, wenn die Ausbildungskosten nach § 3 in Verbindung mit § 4 nicht vereinbarungsgemäß gezahlt werden.
Der Ausbildungsteilnehmer kann außerdem von der Ausbildung ausgeschlossen werden, wenn in seiner Person, insbesondere in seinem Verhalten gegenüber dem Personal der Ultraleichtflugschule Propeller Akademie oder anderen Teilnehmern der Ausbildung, ein wichtiger Grund gegeben ist, der die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar erscheinen lässt. Im Falle des Ausschlusses erfolgt keine Rückzahlung von bereits fällig gewordenen Ausbildungskosten. Sofern die bis zum Zeitpunkt des Ausschlusses fälligen Ausbildungskosten noch nicht entrichtet sind, sind diese innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Im Übrigen gilt die nach § 4 vereinbarte Regelung.
Der Ausschluss von der Ausbildung wird dem Ausbildungsteilnehmer durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt.
§4.6 Rücktritt von der Ausbildung, Beendigung der Ausbildung
Bei schriftlichem Vertragsrücktritt wegen Krankheit oder wegen anderer in der Person des Ausbildungsteilnehmers liegender Gründe erfolgt keine Rückzahlung von bereits fällig gewordenen Ausbildungskosten.
Akontozahlungen werden innerhalb von 3 Monaten gegen eine Gebühr von 10% der Summe (mindestens aber 49,00€) zurückerstattet.
Sollte der Ausbildungsteilnehmer die Erstuntersuchung der Flugmedizinische Tauglichkeit nicht bestehen, so kann er von dem Ausbildungsvertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Theoriekurs, falls noch nicht begonnen, erstattet. Die Praxisausbildungspauschale sowie das Ausbildungsmaterial kann nicht erstattet werden.
Eine Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erfordert Schriftform. Nach der Beendigung der Ausbildung verbleiben die Ausbildungsunterlagen bei der Flugschule Propeller Akademie. Diese können erst 10 Jahre nach Beendigung der Ausbildung ausgehändigt werden. Beginnt der Ausbildungsteilnehmer ein Ausbildungsverhältnis in einer neuen Flugschule, so kann der entsprechende Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsunterlagen bereits vor Ablauf dieser 10-Jahresfrist anfordern.
§4.7 Ausschluss der Erfolgsgarantie
Die Ultraleichtflugschule Propeller Akademie übernimmt keine Garantie für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Sie ist jedoch bemüht, die nach dem jeweiligen Stand der Ausbildungsmethoden bestmögliche Ausbildung zu bieten.
§4.8 Höhere Gewalt
Wird die Durchführung vorgesehener Leistungen durch die Ultraleichtflugschule Propeller Akademie aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, der Weisung der Flugplatzverwaltung oder technischer Störungen unmöglich, so besteht für den Ausbildungsteilnehmer kein Anspruch auf Schadenersatz. Ist aus einem der obengenannten Gründe die Weiterführung der Ausbildung nicht möglich und dem Ausbildungsteilnehmer längeres Warten nicht zuzumuten, so können beide Parteien von Ausbildungsvertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Ausbildungsteilnehmers an die Ultraleichtflugschule Propeller Akademie bestehen nicht.
Die Rückzahlung von Guthaben erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Rücktritt vom Ausbildungsvertrag.
§4.9 Ausbildungstermin
Die Festlegung der Termine ist im ausschließlichen Ermessen der Ultraleichtflugschule Propeller Akademie. Bei der Festlegung von Ausbildungsterminen werden die Wünsche des Ausbildungsteilnehmers nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Ultraleichtflugschule Propeller Akademie behält sich vor, die Theorieausbildung nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmern pro Lehrgang durchzuführen. Die Übernahme und Rückgabe der Flugzeuge haben am Landeplatz Marl Loemühle zu erfolgen. Überführungs- und Rückführungsflüge mit Nebenkosten gehen zu Lasten des Ausbildungsnehmers.
§4.10 Absage von Flugstunden / Benachrichtigungsfrist
Kann der Flugschüler eine vereinbarte Flugstunde nicht einhalten, so ist die UL-Flugschule Propeller Akademie unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Flugstunden nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die UL-Flugschule Propeller Akademie berechtigt eine Ausfallentschädigung für die vom Flugschüler nicht wahrgenommene Flugstunden in Höhe von bis zu 50% einer Flugstunde zu verlangen.
§4.11 Sonstiges
Der Ausbildungsteilnehmer hat über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Marl, soweit gesetzlich nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Dieses Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
§4.12 Adressänderungen des Schülers müssen der Flugschule mitgeteilt werden
​