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Umschulung

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Du hast bereits einen Flugschein einer anderen Luftfahrzeugklasse?

In vielen Fällen lässt sich hier einiges sparen. Oft werden Theorie- oder sogar Praxiserfahrung aus andern Flugscheinen angerechnet.

 

Auch bei Flugscheinen aus dem Ausland gibt es Erleichterungen.

In diesen Fall gibt es meist individuelle Lösungen - Sprich uns an!

Welche Lizenz besitzt Du?

PPL-C / PPL-H
PPL-A / LAPL-A / TMG
Trike / Hängegleiter / Motorschirm
Tragschrauber

Bewerber mit gültiger Lizenz als Flugzeugführer (SEP Land) oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler

 

Theorie:

Einweisung in den Fächern:      

  • Technik und pyrotechnische Einweisung

  • Verhalten in besonderen Fällen

 

Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstunden vor. In der Ausbildung sind die Mindestanforderungen (vgl. § 42 LuftPersV ) des Ausbildungshandbuches u.a. mit 3 Alleinflügen zu erfüllen. Um gemäß § 45 LuftPersV von der Lizenz Gebrauch machen zu können, muss zusätzlich ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer ohne Unterbrechung absolviert worden sein!

 

Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein ( LuftPersV § 45 Abs. 2, mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate)

 

Praxis-Prüfung durch Ausbildungsleiter

 

Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen.

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Bewerber mit gültiger Lizenz als Segelflugzeugführer oder Hubschrauberführer

 

Theorie

 

Einweisung in den Fächern:

  • Technik

  • Verhalten in besonderen Fällen

  • Pyrotechnik

Die Theorie-Prüfung (3 Fächer) erfolgt beim Ausbildungsleiter.

 

Praxis:

  • 20 Flugstunden aus den letzten 24 Monaten als verantwortlicher Führer von Segelflugzeugen oder Hubschraubern können angerechnet werden.

  • mindestens zwei 200 km Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremdem Platz mit Fluglehrer sowie

  • mindestens 5 Alleinflugstunden sind durchzuführen.

 

Die Praxis-Prüfung Hubschrauberführer erfolgt durch den Prüfungsrat.

Die Praxis-Prüfung Segelflugzeugführer erfolgt durch den Ausbildungsleiter.

Bewerber mit gültiger Lizenz als Segelflugzeugführer prüft der Ausbildungsleiter.

Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz eingetragen.

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Bewerber mit gültiger Lizenz als Führer von UL-Tragschraubern

 

Ausbildung in einer dazu registrierten Ausbildungsstätte:

 

•             Technik und pyrotechnische Einweisung

•             Verhalten in besonderen Fällen

•             Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstunden vor, jedoch müssen alle

 

Ausbildungsabschnitte gemäß Ausbildungshandbuch durchgeführt und im DAeC-Ausbildungsnachweisheft nachgewiesen werden.

In der Ausbildung sind die Mindestanforderungen (vgl. § 42 LuftPersV ) des Ausbildungshandbuches u.a. mit 3 Alleinflügen zu erfüllen.

 

Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mindestens 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.

 

Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein ( LuftPersV § 45 Abs. 2, mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate)

Die Praxis-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat.

Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen, wenn sie in der Lizenz für UL-Tragschrauber bereits vorhanden ist. 

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Bewerber mit gültiger Lizenz für Trike oder fußstartfähige UL

 

Theorie

  • pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden

  • Ausbildung und Prüfung entfallen

 

Praxis

  • 5 Flugstunden als verantwortlicher Führer von schwerkraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen werden angerechnet

  • mindestens 25 Stunden müssen absolviert werden, davon mindestens 5 Alleinflugstunden

  • mindestens zwei 200 km Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremdem Platz mit Fluglehrer sind durchzuführen

 

Die Praxis-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat.

 

Die Passagierberechtigung wird bei bestehender Passagierberechtigung für Trike mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen.

 

 

 

Bewerber mit gültiger Lizenz für Motorschirme oder Motorschirm-Trikes

 

Theorie

Einweisung in den Fächern:

  • Technik

  • Verhalten in besonderen Fällen

  • Pyrotechnik

 

Die Theorie-Prüfung (3 Fächer) erfolgt beim Ausbildungsleiter.

 

Praxis

  • Wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung. Praxis-Prüfung durch Prüfungsrat

 

 

 

Bewerber mit gültiger unbeschränkter Lizenz für Hängegleiten oder Gleitsegeln

 

Theorie

  • Wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung

  • Meteorologie und (bei Nachweis) Flugfunk kann entfallen

  • pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden

 

Praxis

  • Wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung. Praxis-Prüfung durch Prüfungsrat

PPLA
Gyro
PPLCH
Trike
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