Umschulung
Du hast bereits einen Flugschein einer anderen Luftfahrzeugklasse?
In vielen Fällen lässt sich hier einiges sparen. Oft werden Theorie- oder sogar Praxiserfahrung aus andern Flugscheinen angerechnet.
Auch bei Flugscheinen aus dem Ausland gibt es Erleichterungen.
In diesen Fall gibt es meist individuelle Lösungen - Sprich uns an!
Welche Lizenz besitzt Du?
PPL-C / PPL-H
PPL-A / LAPL-A / TMG
Trike / Hängegleiter / Motorschirm
Tragschrauber
Bewerber mit gültiger Lizenz als Flugzeugführer (SEP Land) oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler
Theorie:
Einweisung in den Fächern:
-
Technik und pyrotechnische Einweisung
-
Verhalten in besonderen Fällen
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstunden vor. In der Ausbildung sind die Mindestanforderungen (vgl. § 42 LuftPersV ) des Ausbildungshandbuches u.a. mit 3 Alleinflügen zu erfüllen. Um gemäß § 45 LuftPersV von der Lizenz Gebrauch machen zu können, muss zusätzlich ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer ohne Unterbrechung absolviert worden sein!
Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein ( LuftPersV § 45 Abs. 2, mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate)
Praxis-Prüfung durch Ausbildungsleiter
Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen.
Bewerber mit gültiger Lizenz als Segelflugzeugführer oder Hubschrauberführer
Theorie
Einweisung in den Fächern:
-
Technik
-
Verhalten in besonderen Fällen
-
Pyrotechnik
Die Theorie-Prüfung (3 Fächer) erfolgt beim Ausbildungsleiter.
Praxis:
-
20 Flugstunden aus den letzten 24 Monaten als verantwortlicher Führer von Segelflugzeugen oder Hubschraubern können angerechnet werden.
-
mindestens zwei 200 km Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremdem Platz mit Fluglehrer sowie
-
mindestens 5 Alleinflugstunden sind durchzuführen.
Die Praxis-Prüfung Hubschrauberführer erfolgt durch den Prüfungsrat.
Die Praxis-Prüfung Segelflugzeugführer erfolgt durch den Ausbildungsleiter.
Bewerber mit gültiger Lizenz als Segelflugzeugführer prüft der Ausbildungsleiter.
Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz eingetragen.
Bewerber mit gültiger Lizenz als Führer von UL-Tragschraubern
Ausbildung in einer dazu registrierten Ausbildungsstätte:
• Technik und pyrotechnische Einweisung
• Verhalten in besonderen Fällen
• Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstunden vor, jedoch müssen alle
Ausbildungsabschnitte gemäß Ausbildungshandbuch durchgeführt und im DAeC-Ausbildungsnachweisheft nachgewiesen werden.
In der Ausbildung sind die Mindestanforderungen (vgl. § 42 LuftPersV ) des Ausbildungshandbuches u.a. mit 3 Alleinflügen zu erfüllen.
Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mindestens 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.
Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein ( LuftPersV § 45 Abs. 2, mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate)
Die Praxis-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat.
Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen, wenn sie in der Lizenz für UL-Tragschrauber bereits vorhanden ist.
Bewerber mit gültiger Lizenz für Trike oder fußstartfähige UL
Theorie
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pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden
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Ausbildung und Prüfung entfallen
Praxis
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5 Flugstunden als verantwortlicher Führer von schwerkraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen werden angerechnet
-
mindestens 25 Stunden müssen absolviert werden, davon mindestens 5 Alleinflugstunden
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mindestens zwei 200 km Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremdem Platz mit Fluglehrer sind durchzuführen
Die Praxis-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat.
Die Passagierberechtigung wird bei bestehender Passagierberechtigung für Trike mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen.
Bewerber mit gültiger Lizenz für Motorschirme oder Motorschirm-Trikes
Theorie
Einweisung in den Fächern:
-
Technik
-
Verhalten in besonderen Fällen
-
Pyrotechnik
Die Theorie-Prüfung (3 Fächer) erfolgt beim Ausbildungsleiter.
Praxis
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Wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung. Praxis-Prüfung durch Prüfungsrat
Bewerber mit gültiger unbeschränkter Lizenz für Hängegleiten oder Gleitsegeln
Theorie
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Wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung
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Meteorologie und (bei Nachweis) Flugfunk kann entfallen
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pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden
Praxis
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Wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung. Praxis-Prüfung durch Prüfungsrat